Leistungen
Mit Optimum zu Ihrer Förderung
Unsere Kanzlei aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirtschaftlern verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Abwicklung von staatlichen Zuschüssen. Obwohl das Forschungszulagengesetz bzw. die Forschungszulage Neuland für alle Beteiligten Ist, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen und Referenzen aus der Abwicklung von Förderinstrumente.
Insbesondere bringt dabei die Qualifikation als Steuerberater einen enormen Vorteil im Handling mit sich, da eine seriöse Beratung nur mit entsprechendem Hintergrundwissen möglich ist.
Auch bieten wir unsere Leistungen im Spezialgebiet Forschungsförderung in Kooperation bzw. ergänzend zu den Leistungen Ihres vertrauten Steuerberaters an.
Unsere Leistungen untergliedern sich in verschiedenen Beratungspakete, welche als Gesamtpaket aber auch als einzelne Module angeboten werden.
Im Zusammenhang mit der Forschungszulage bietet unsere Kanzlei die nachfolgend beschriebenen Leistungen an. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich um eine ein völlig neues Rechtsgebiet handelt und insoweit erst in den nächsten Jahren bzw. auch aus der Verwaltungspraxis klare Grundsätze und rechtssichere Abwicklungsoptionen ergeben werden. Wir sehen uns hierzu als kompetenter Partner im Rahmen der Beantragung der Forschungszulagen.
kostenloses Erstgespräch
Wir bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an. Basierend auf Ihrer individuellen Situation […]
Potentialanalyse
Wir prüfen Ihr Forschung- oder Entwicklungsvorhaben grob, ob eine Förderung durch die Forschungszulage […]
Projektsteuerung
Wir begleiten Sie bei der Durchführung Ihres Projekts und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und eventuell […]
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung oder führen für Sie gerne den gesamten Antragsprozess durch. […]
Angebot
Entsprechend der Unternehmensgröße und Komplexität der Forschungstätigkeit erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Um Ihnen bestmögliche Planungssicherheit anbieten zu können, bieten wir Ihnen eine attraktive Kombination aus fixen Pauschalpreisen in Kombination mit einem variablen Vergütungsbausteinen an.
Dies sichert einen Interessengleichklang im gesamten Prozess und ermöglicht eine qualitativ hochwertige Beratung in allen Prozessschritten.
Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die umfangreichen staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihre Unternehmensberatung, welche auch für die Thematik der Forschungszulage anwendbar ist von bis zu 8.000 EUR bzw. 80% des Beratungsvolumens. Hierzu sind wir als zertifizierter und qualifizierter Partner bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrförderung) registriert.