Zulagenantrag zur Forschungszulage
Was ist der Zulagenantrag?
Der Zulagenantrag ist der zweite Schritt zur Beantragung der Forschungszulage und kann erst gestellt werden, wenn ein positiver Bescheid der Bescheinigungsstelle vorliegt. Der Antrag dient vorrangig dazu, die Forschungszulage bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen.
Wer muss den Antrag stellen?
Antragsteller ist das Unternehmen oder der Einzelkaufmann, welcher Anspruch auf Forschungszulage erhebt und dementsprechend auch Antrag bei der Bescheinigungsstelle gestellt hat.
Benötigen Sie Unterstützung können wir mit einer Vollmacht von Ihnen gerne den Antrag für Sie stellen und Sie gerne beraten. Nutzen Sie bei Interesse bitte unser Kontaktformular.
Wo müssen die Anträge gestellt werden?
Der Antrag auf Forschungszulage ist wie bei der Bescheinigungsstelle online bei Ihrem Finanzamt zu stellen. Ein amtlich vorgeschriebenes elektronisches Formular ist derzeit in Bearbeitung und wird in nächster Zeit zur Nutzung freigegeben.
Personengesellschaften müssen besonders darauf achten, dass der Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt wird, welches für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Grundlage für den Zulagenantrag dient die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle. Welche anderen Unterlagen noch einzureichen wären, ist momentan nicht definiert. Es ist jedoch sinnvoll, die handschriftliche oder digitale Stundenerfassung der am Forschungsprojekt tätigen Arbeitnehmer und die Aufzeichnungen der Eigenleistungen der Gesellschafter, Mitunternehmer und Einzelunternehmer bereits aktuell zu führen.