Bescheinigungsantrag zur Forschungszulage

Was ist der Bescheinigungsantrag?

Der Bescheinigungsantrag ist der Nachweis, dass das Forschung- oder Entwicklungsvorhaben den Anforderungen für eine Forschungszulage entspricht. Mehrere Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben können hier zu einem Antrag zusammengefasst werden, erhalten aber getrennte Bestätigungen.

Die Bewertung des Forschung- oder Entwicklungsvorhaben erfolgt unter anderem durch das  Frascati-Handbuch. Der Bescheinigungsantrag ist die erste Stufe zur Beantragung der Forschungszulage und bildet die Grundlage des Zulagenantrags beim Finanzamt.

Sollte die Bescheinigungsstelle es für erforderlich erachten, so wäre auch eine Prüfung vor Ort durch die Bescheinigungsstelle oder einen externen Gutachter möglich.

Wer muss den Antrag stellen?

Antragsteller ist die Gesellschaft oder der Einzelkaufmann, welcher Forschung und Entwicklung durchführt.

Mit einer Vollmacht kann der Antrag durch uns für Sie gestellt werden. Nutzen Sie bei Interesse bitte unser Kontaktformular

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Er muss auf der Website der Bescheinigungsstelle gestellt werden. Der Antrag und die Registrierung des Unternehmens erfolgen dort ab dem 11.01.2021 ausschließlich elektronisch.  Der Antrag und die Registrierung des Unternehmens erfolgen dort elektronisch. Allerdings ist der Antrag zusätzlich noch postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben bei der Bescheinigungsstelle einzureichen. Ein vollständig elektronisches Antragsverfahren ist bereits in Arbeit, sodass in Zukunft der zusätzliche postalische Antrag entfallen könnte.

Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ GbR

Postfach 10 11 39
D-40002 Düsseldorf
VDI-Platz 1
D-40468 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211 6214-401
Telefax: +49 (0) 211 6214-484
E-Mail: vditz@vdi.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Aufgrund der Komplexität des Antrags sind die benötigten Unterlagen je Unternehmen und Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben unterschiedlich. Gern helfen wir Ihnen dabei die benötigten Unterlagen zusammenzutragen. Nutzen Sie doch bei Interesse einfach unser Kontaktformular.

Wie viel kostet der Antrag?

Für die Beantragung und Ausstellung des Bescheinigungsantrags fallen aktuell keine öffentlichen Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitung des Antrags, nach Eingang der Auftragsbestätigung dauert laut Gesetz und Bescheinigungsstelle maximal 3 Monate. Die Dauer richtet sich hier nach dem Umfang des Forschung- oder Entwicklungsvorhaben sowie dessen Komplexität. In der Anfangsphase muss mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden, da seitens der Bescheinigungsstelle keine Erfahrungen hinsichtlich der Bearbeitungsdauer vorliegen.

Durch unseren Leitfaden mehr Details zu den wichtigsten Punkten der Forschungszulage erfahren.