Auszahlung der Forschungszulage

Wie erhält man die Forschungszulage?

Die Forschungszulage wird in der Regel nicht ausgezahlt. Es erfolgt eine Anrechnung der Zulage auf die Ertragsteuern des Geschäftsjahres. Sie müssen somit weniger oder keine Steuern zahlen. Ergeben sich negative Einkünfte oder ist Ihre anzurechnende Forschungszulage größer als die Steuerbelastung erfolgt eine Auszahlung der Forschungszulage bzw. des Überhangs im Rahmen der steuerlichen Veranlagung. Die Folge ist, dass die Förderung des Forschungs- oder Entwicklungsvorhabens nicht mit Festsetzung der Förderung und Erhalt des positiven Förderbescheids vom Finanzamt erfolgt, sondern erst mit der nächsten Veranlagung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

Welche Aufwendungen werden gefördert?

Grundsätzlich werden Aufwendungen für die eigenbetriebliche Forschung, der Auftragsforschung und der Kooperationsforschung gefördert. Bei der eigenbetrieblichen Forschung und der Kooperationsforschung sind die Arbeitslöhne und Eigenleistungen der Gesellschafter/ Einzelunternehmer maßgebend. Bei Auftragsforschungen hingegen ist das Entgelt an den Auftragnehmer förderfähig.

Welche Grenzen gibt es der Höhe nach?

Die Höhe der Forschungszulage wird durch drei Regelungen begrenzt. Die jährlichen Aufwendungen werden in Wirtschaftsjahren vor dem 30. Juni 2020 nur bis zu maximal 2 Mio. EUR berücksichtigt und für Wirtschaftsjahre nach dem 30. Juni 2020 und bis zum 1. Juli 2026 maximal bis zu 4 Mio. EUR. Die zweite Begrenzung liegt darin, dass die Aufwendungen nicht zu 100% sondern nur zu 25% gefördert werden.  Die Dritte Grenze bildet eine absolute Höchstgrenze. Pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben dürfen mit allen staatlichen Beihilfen maximal 15 Mio. EUR dem Unternehmen zufließen.

Durch unseren Leitfaden mehr Details zu den wichtigsten Punkten der Forschungszulage erfahren.