Antragstellung

Antrag auf Forschungszulage – Wir zeigen Ihnen wie

a) Antrag Bescheinigungsstelle
Wir unterstützen Sie als Berater bei der Beantragung der Bescheinigung. Entsprechend Ihrer Forschungsaktivitäten greifen wir bei Bedarf auf eine Netzwerk wissenschaftlich orientierter Partner zur Unterstützung bei der Beschreibung der Projekte zurück. Im Rahmen diese Projektschrittes fassen wir die notwendigen Antragsangaben zusammen und bereiten für Sie den Antrag entsprechend vor.

b) Dokumentation und Überwachung
Wenngleich der Antrag auf Anrechnung und Erstattung erst frühestens im Folgejahr mit der Steuererklärung erfolgen kann, sind bereits nach Projektstart formale Aspekte einzuhalten. Wir beraten Sie bei der Umsetzung der bürokratischen Vorschriften. Im Mittelpunkt dabei steht die sachgerechte Zuordnung und rechtssichere Erfassung der Projektzeiten.

c) Antragstellung und Abrechnung
Die Antragstellung und Abrechnung stellt das Endergebnis der vorangegangenen Projektschritte dar. Hierzu gehört die Auswertung der Zeiterfassung und die Ermittlung der entsprechenden Personal- bzw. sonstigen Kosten aus Ihrem Rechnungswesen und die Überführung der Daten in die entsprechenden Anträge.

d) Unterstützung bei der Prüfung
Die finale Antragsbearbeitung und Prüfung erfolgt durch die Finanzämter. Unsere Kanzlei unterstützt Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Prüfungen sowie bei der ggf. erforderlicher rechtlichen Prüfung von Feststellungen.

Kostenloses Erstgespräch

Wir bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an. Basierend auf Ihrer individuellen Situation informieren wir Sie über die Grundzüge der Forschungszulage und mögliche Projektschritte.
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