Forschungszulagengesetz

Förderung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Zuwendung, die am 01.01.2020 in Kraft getreten ist, mit dem Ziel den Innovationsstandort Deutschland auszubauen und zu stärken. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die sich mit Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimentellen Entwicklungen beschäftigen, bei denen eine technologische Unsicherheit zu lösen ist. Die Forschungszulage beträgt 25% der nachgewiesenen internen Personalkosten und fördert zudem die Auftragsforschung.

Anspruchsberechtigt sind alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit beziehen und in Unternehmen die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Zur Beantragung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Antragsverfahren zu durchlaufen. Als erstes ist eine Genehmigung bei der zuständigen Bescheinigungsstelle einzuholen, dass das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben förderfähig ist, bevor im zweiten Schritt ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden kann.

Wichtige Fakten im Überblick

Was wird gefördert?
25% der FuE-Personalkosten
15% des Entgelts bei FuE-Forschungsaufträgen an Dritte

Welche Branchen werden gefördert?
Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung

Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Wie wird gefördert?
Sie erhalten die steuerliche Forschungsförderung in Form einer Steuerrückzahlung

In welcher Höhe wird gefördert?
Pro Unternehmen und Jahr max. 4 Million Euro
Obergrenze für Bemessungsgrundlage , auch für Verbund von Unternehmen

Projektlaufzeit
Einreichung jedes Jahr möglich

Abgabetermin
Nach Ende des Geschäftsjahres

Genehmigungsdauer
Für die Bescheinigung sollten drei Monate einkalkuliert werden

Wie stehen die Chancen?
Gute Erfolgsaussichten bei umfassender Darstellung der Projekte

Erfahren Sie durch unseren für Sie erstellten Leitfaden mehr Details zu den wichtigsten Punkten der Forschungszulage.

In 24 Stunden zum kostenfreien Beratungsangebot

Umfassende Beratung für Unternehmen zum neuen Forschungszulagengesetz – FzulG