Ein Unternehmen ist in Schwierigkeiten, wenn:
- es sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein Gläubiger einen Gläubigerantrag stellen kann.
- es Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen ist
- das Unternehmen eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und immer noch einem Umstrukturierungsplan
unterliegt wenn in den letzten zwei Jahren der buchwertbasierte Verschuldungsgrad mehr als 7,5 betrug und das
Zinsdeckungsverhältnis basierend auf dem EBITDA unter 1,0 lag
Weiterhin unterscheidet die AGVO bei den Voraussetzungen zwischen KMU und Nicht-KMU Gesellschaften sowie zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.
Während sich eine Kapitalgesellschaft der Rechtsformen GmbH, AG und KGaA in Schwierigkeiten befindet, wenn die Hälfte des gezeichneten Kapitals aufgebraucht ist , richtet es sich bei Personengesellschaften der Rechtsformen OHG und KG um den Verbrauch von mehr als der Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmitteln.
Für KMU-Gesellschaften gibt es jedoch Erleichterungen. Sollten Sie eine KMU-Gesellschaft sein und nicht wissen ob Sie sich in Schwierigkeiten befinden, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite und prüfen Ihre derzeitige Situation.
Sollten Sie sich tatsächlich in Schwierigkeiten befinden, so tun wir gerne unser äußerstes um Ihnen zu helfen. Nutzen Sie bei Interesse bitte unser Kontaktformular.