Forschungszulage

Ihre Chance in der Krise
Bis zu 1 Mio € Förderung sichern!

kostenloses Erstgespräch

Wir bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an. Basierend auf Ihrer individuellen Situation […]

Potentialanalyse

Wir prüfen Ihr Forschung- oder Entwicklungsvorhaben grob, ob eine Förderung durch die Forschungszulage […]

Projektsteuerung

Wir begleiten Sie bei der Durchführung Ihres Projekts und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und eventuell […]

Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung oder führen für Sie gerne den gesamten Antragsprozess durch. […]

Optimal beraten von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirtschaftlern

Zur Stärkung des Unternehmensstandortes Deutschland ist am 01. Januar 2020 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FzulG) in Kraft getreten.

Auf dieser Basis sollen deutsche Unternehmen ab 2020 von einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung profitieren. Der Unternehmensstandort Deutschland soll hierdurch im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Auch Unternehmen, die bislang nicht in die Forschung und Entwicklung investiert haben, sollen durch die Forschungszulage motiviert werden, neue Bereiche zu erschließen. Eine interessante Grundlage bildet das neue Gesetz außerdem für Start-Ups, die bisher noch keinen Gewinn ausweisen. In diesem Fall wird die Forschungszulage nicht mit der Steuer verrechnet, sondern direkt ausgezahlt.

Im Anschluss finden Sie einen ersten Überblick über die Kernfragen zum FzulG. Bleiben Sie weiterhin auf dem Laufenden mit unserem Newsletter.

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Umfassende Beratung für Unternehmen zum neuen Forschungszulagengesetz – FzulG

Wichtige Fakten im Überblick

Was wird gefördert?
25% der FuE-Personalkosten
15% des Entgelts bei FuE-Forschungsaufträgen an Dritte

Welche Branchen werden gefördert?
Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung

Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Wie wird gefördert?
Sie erhalten die steuerliche Forschungsförderung in Form einer Steuerrückzahlung

In welcher Höhe wird gefördert?
Pro Unternehmen und Jahr max. 4 Million Euro
Obergrenze für Bemessungsgrundlage , auch für Verbund von Unternehmen

Projektlaufzeit
Einreichung jedes Jahr möglich

Abgabetermin
Nach Ende des Geschäftsjahres

Genehmigungsdauer
Für die Bescheinigung werden drei Monate einkalkuliert

Wie stehen die Chancen?
Gute Erfolgsaussichten bei umfassender Darstellung der Projekte

Unternehmen

Wir sind ein Verbund von Steuerberatern bzw. Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfern, im dem jedes Kooperationsmitglied rechtlich eigenständig agiert. Kooperationspartner sind die OPTIMUM Steuerberatungsgesellschaft mbH und die OPTIMUM Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wir unterhalten Niederlassungen in […]

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Zuwendung, die am 01.01.2020 in Kraft getreten ist, mit dem Ziel den Innovationsstandort Deutschland auszubauen und zu stärken. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die sich mit Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimentellen Entwicklungen beschäftigen, bei denen eine technologische […]

Beratungsleitung

Unsere Kanzlei aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirtschaftlern verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Abwicklung von staatlichen Zuschüssen. Obwohl das Forschungszulagengesetz bzw. die Forschungszulage Neuland für alle Beteiligten Ist, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen und Referenzen aus der Abwicklung […]